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Fahrrad-Boom: Zehn Zahlen rund ums Bike

Der Fahrrad-Boom in Deutschland hält an: Der Zweirad-Industrie-Verband hat nun spannende Zahlen rund ums Rad für 2020 zusammen gestellt.

Nicht nur große Lücken in den Showrooms der Fahrradhändler im vergangenen Sommer haben es belegt: Radfahren boomt in Deutschland und weltweit. Diese Entwicklung belegen nicht nur die vollen Radwege am Wochenende, sondern objektiv die Marktzahlen der Fahrradbranche aus 2020. Wir geben eine Übersicht über die aktuellen Verkaufs- und Umsatzzahlen und ordnet die Zahlen ein.

1) 5,04 Millionen verkaufte Fahrräder

Im Coronajahr galt das Fahrrad als einer der wenigen Gewinner – das unterstreichen die aktuellen Zahlen des Zweirad-Industrie-Verbandes (ZIV). So wurden in Deutschland 2020 5,04 Millionen Fahrräder verkauft und somit deutlich mehr als noch 2019. Der Zuwachs entspricht rund 17 Prozent. „Gefragt waren Räder aus allen Segmenten: vom E‑Bike bis zum Kinderrad, vom City-Rad bis zum Mountainbike. Viele unserer Fachhandelspartner:innen freuten sich im vergangenen Sommer über eine überdurchschnittlich hohe Nachfrage bis hin zu teilweise ausverkauften Lagern“, sagt Jacob von Hacht, Geschäftsführer beim Fahrradhersteller Stevens. Laut Ernst Brust, Geschäftsführer beim ZIV, wird diese Entwicklung weitergehen: „Fahrrad und E‑Bike werden auch in Zukunft an Bedeutung gewinnen. “

2) 1,95 Millionen verkaufte E‑Bikes

Der Boom der Elektroräder ist ungebrochen und hat 2020 mit 1,95 Millionen verkaufter Exemplare ein weiteres Rekordergebnis eingefahren, wie die Zahlen des ZIV zeigen. Bereits 2019 wurden 1,4 Millionen Elektroräder verkauft und somit mehr als Diesel-Pkws. Elektrifiziert werden mittlerweile so gut wie alle Radgattungen. Im Jahr 2020 wurden somit nochmals 43,4 Prozent mehr E‑Bikes verkauft als im Jahr 2019. „Wir rechnen damit, dass in etwa zwei Jahren jedes zweite in Deutschland verkaufte Fahrrad ein E‑Bike sein wird“, prognostiziert Dr. Thomas Leicht, Leiter E‑Bike-Systeme bei Brose. Insgesamt 7,1 Millionen E‑Bikes sind mittlerweile in Deutschland unterwegs.

3) 1.279 Euro für ein neues Fahrrad

Der Durchschnittspreis für ein neu gekauftes Fahrrad liegt in Deutschland laut ZIV mittlerweile bei 1.279 Euro und hat somit erstmals die 1.000-Euro-Marke geknackt. Zum Vergleich: 2014 lag der Durchschnittspreis noch bei 528 Euro und hat sich in den letzten Jahren deutlich mehr als verdoppelt. Das liegt einerseits natürlich an der wachsenden Nachfrage nach E‑Bikes, aber auch an einem wachsenden Qualitätsverständnis der Kunden. „Preise von 2.500 Euro aufwärts sind bei E‑Bikes bereits Normalität und werden von Kund:innen gerne und bereitwillig bezahlt, da sie Qualität wollen“, sagt Anja Knaus, Pressesprecherin beim E‑Bike-Pionier Flyer.

4) 3,73 Millionen importierte Räder

Aufgrund der aktuell angespannten Situation in den Lieferketten stellt sich die Frage, woher der deutsche Fahrradmarkt seine Fahrräder und E‑Bikes bezieht. 3,73 Millionen Fahrräder und E‑Bikes wurden im letzten Jahr importiert. Länder wie Kambodscha (22 Prozent) und Bangladesch (acht Prozent) liegen an der Spitze. Über die letzten Jahre lässt sich jedoch eine Rückholung der Produktion nach Europa feststellen. So haben sich Produktionsstätten in Portugal, Ungarn, Bulgarien oder Polen als Alternativen mit kurzen Transportwegen herausgestellt. Der Anteil der in Deutschland produzierten Räder lag im letzten Jahr bei 2,2 Millionen Fahrzeugen.

5) 6,44 Milliarden Umsatz im Fahrradhandel

Fahrradverkauf, Zubehörgeschäft und Werkstattleistungen: Der deutsche Zweiradhandel hat im letzten Jahr einen Umsatz von 6,44 Milliarden erzielt und somit eine Steigerung von 61 Prozent gegenüber 2019 erreicht.

Der BVZF rechnet mit 340.000 geleasten Rädern in 2020. Foto: JobRad

Trotz Lockdown im März und April konnte sich der Fachhandel über mangelnde Nachfrage also nicht beklagen. „Neben Rädern und E‑Bikes wurde auch eine wachsende Nachfrage nach Zubehörteilen festgestellt“, berichtet Thomas Kunz, Geschäftsführer beim Verband des Deutschen Zweiradhandels (VDZ). Der Fachhandel bleibt auch trotz der temporären Schließungen der Hauptvertriebskanal für Fahrradkäufe: Ca. 73 Prozent des Umsatzes wurden im stationären Fachhandel erzielt.

6) 281.000 Arbeitsplätze

Im Jahr 2019 arbeiteten in der deutschen Fahrradwirtschaft rund 281.000 Menschen in sozialversicherungspflichtigen Berufen bzw. als Selbstständige. Das geht aus einer Studie der Westfälischen Hochschule hervor, die im Auftrag des ZIV, des Verbund Service und Fahrrad (VSF) und des Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) erstellt wurde. Die Zahl setzt sich zusammen aus den Bereichen Herstellung (21.000), Handel (43.000), Dienstleistung (2.000) sowie Vor- und nachgelagerte Betriebe (11.000). Den Großteil macht allerdings der Fahrradtourismus aus. Hier sind rund 204.000 Beschäftigte tätig.

7) 11,6 Milliarden Euro Umsatz im Fahrradtourismus

Eine Fahrradtour war im letzten Jahr für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine willkommene Urlaubsalternative zur ausfallenden Auslandsreise. Für 2020 gibt es leider noch keine belastbaren Zahlen, aber bereits 2018 betrug der Umsatz im Fahrradtourismus laut der Studie der Westfälischen Hochschule 11,6 Milliarden Euro. Darin enthalten sind Leistungen wie Umsatz vor Ort in Form von Übernachtung oder Verpflegung sowie die An- und Abreise per Auto oder Bahn. „Fahrradtourismus war in der Vor-Corona-Zeit schon ein wachsender Markt. Egal, ob als Familienurlaub oder als Abenteuerfahrt im Bikepacking-Modus – die Nachfrage nach Gepäcktaschen als Reisebegleiter hat nochmals zulegen können“, bestätigt Peter Wöstmann, Pressesprecher beim Taschenspezialisten Ortlieb.

8) 340.000 Leasing-Räder

Dienstrad-Leasing ist seit der Einführung 2012 ein stark wachsender Bereich. Immer mehr Beschäftigte nutzen die steuerlichen Vorteile, die sich über die Gehaltsumwandlung beim Erwerb über den Arbeitgeber ergeben. Allein für das Jahr 2020 rechnet der BVZF mit 340.000 neu geleasten Rädern in Deutschland. Die hohen Durchschnittspreise machen den Markt zu einem Wachstumstreiben. Hinzu kommen fahrradnahe Servicebereich wie Versicherungen, Routing oder GPS-Tracking, die ebenfalls beliebter werden. Die Umsatz 2018 im Bereich Dienstleistung betrug bereits 560 Millionen Euro. Der BVZF rechnet allerdings damit, dass die Zahlen schon weit übertroffen sein dürften.

9) 103.200 verkaufte Cargobikes

Cargobikes sind ein wesentlicher Bestandteil für einen Wandel der Verkehrspolitik. „Cargobikes sind praktische Alltagshelfer sowohl für Familien als auch für Gewerbetreibende“, sagt beispielsweise Jörg Matheis, Head of Communications beim Hersteller Riese & Müller. 2020 wurden in Deutschland 103.200 der Transporträder verkauft, rund 78.000 Modelle davon mit E‑Motor. Deutschland ist dabei der größte europäische Markt. Aber auch in anderen Ländern nimmt das Thema an Fahrt auf. Der Lobbyverband Cycling Industries Europe (CIE) hat eine Umfrage unter 38 Cargobike-Marken über das erwartete Wachstum durchgeführt. Das Ergebnis: Von 2018 auf 2019 konnte der Cargobike-Markt bereits um 60 Prozent zulegen, für 2020 wird ein weiteres Wachstum um nochmals über 50 Prozent in ganz Europa prognostiziert.

10) 76 Millionen Euro Umsatz per Lastenrad-Lieferung

Nicht nur bei Privatpersonen, auch bei Logistikern wird das Lastenrad immer beliebter. Rund 76 Millionen Euro Umsatz sollen im letzten Jahr von Lastenrad-Logistikern erzielt worden sein. Diese Zahl veröffentlichte der Radlogistik Verband Deutschland. Dabei beginnt das Wachstum der Branche erst jetzt richtig: In der Corona-Phase haben sich die Lieferungen an die Haustür nochmals erhöht und das Lastenrad ist dafür eine saubere und klimafreundliche Möglichkeit. Aktuell sind rund 100 Unternehmen mit 2.600 Beschäftigten in der Radlogistik tätig, Tendenz steigend. HM/p-df/Titelfoto: vaude.com/pd-f

BW-Verkehrsminister Winfried Hermann: „Jede Fahrt mit dem Rad oder Pedelec bedeutet selbstaktive Mobilität mit null CO2-Emissionen"

Baden-Württemberg startet Dienstrad-Leasing

Fahrrad statt Auto: Baden-Württemberg führt ein Dienstrad-Angebot für einen Teil der Landesbeschäftigten ein.

Die Landesregierung möchte die Nutzung von Fahrrad und Pedelec für die Bediensteten der Landesverwaltung attraktiver machen und ein Dienstrad-Leasingmodell einführen. Das Angebot: Die Landesbeamtinnen und Landesbeamte sowie Richterinnen und Richter können im Rahmen einer Entgeltumwandlung ihres Bruttogehalts ein Fahrrad oder Pedelec zu attraktiven Konditionen beziehen.

Das Ministerium für Verkehr hatte in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium im August die Einführung eines landesweiten Radleasing-Modells europaweit ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren konnte inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden. Den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot erhielt die Bietergemeinschaft um die JobRad GmbH aus Freiburg.

Anreiz für 170.000 Landesbeamte/innen

Verkehrsminister Winfried Hermann: „Jede Fahrt mit dem Rad oder Pedelec bedeutet selbstaktive Mobilität mit null CO2-Emissionen. Wer Rad fährt, erfährt nachhaltige Mobilität und leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Deshalb freue ich mich, dass wir für die 170.000 Landesbeamtinnen und -beamten einen Anreiz setzen, mehr Fahrten mit dem Rad zurückzulegen, auf dem Weg in den Dienst und privat. Und ganz nebenbei: Radfahren macht Freude und ist gesund.“

Das Dienstrad-Leasing beruht auf der sogenannten Gehaltumwandlung. Dabei wird die monatliche Leasingrate vom Bruttogehalt abgezogen. Die Bediensteten profitieren von einer steuerlichen Förderung, und das Radleasing wird im Vergleich zum Barkauf wirtschaftlich attraktiver. Die Möglichkeit der Entgeltumwandlung ergibt sich aus den Bestimmungen des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg und ist vorerst nur für die Landesbeamtinnen und -beamten möglich. Für Tarifbeschäftigte ist eine Entgeltumwandlung in den Tarifverträgen bislang nicht vorgesehen, weil die Gewerkschaften das Modell ablehnen.

36 Monate Laufzeit

Die Laufzeit der Leasings beträgt 36 Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann ein neues Rad oder Pedelec geleast werden. Marktüblich, aber rechtlich nicht garantiert, ist auch, dass der Leasingdienstleister der Nutzerin oder dem Nutzer ein Kaufangebot unterbreitet.

Die Landesverwaltung arbeitet nun gemeinsam mit der JobRad GmbH mit Hochdruck an einem Umsetzungskonzept zur Einführung von JobBike BW. „Wir freuen uns sehr, gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg Fahrräder und Pedelecs weiter als Alltagsverkehrsmittel voranzubringen – das JobBike BW ist gelebte Verkehrswende, Klimaschutz und Gesundheitsförderung in Einem“, erklärt JobRad-Gründer und -Geschäftsführer Ulrich Prediger. Ziel ist, das Angebot zum Sommer 2020 bereitzustellen. Die genauen Konditionen sowie das genaue Antragsverfahren werden rechtzeitig vor dem Start des Angebots mitgeteilt.

Fahrrad parken

Wo darf ich künftig mein Fahrrad parken?

Eine Novelle der StVO schränkt das Parken von Fahrrädern ein: Der rechte Fahrbahnrand soll künftig tabu sein. Das provoziert Widerspruch.

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates beschäftigt sich am 4. Dezember 2019 mit der vom Bundesverkehrsministerium im Sommer vorgestellten Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Darin enthalten ist auch eine weitgreifende Änderung zum Fahrradparken, die allerdings für Diskussionen sorgt.

Beim Fahrradparken gilt: Wenn keine Fußgänger behindert werden, dürfen Fahrräder auf dem Gehweg stehen. Das bleibt auch weiterhin bestehen. Zudem konnte man ein Fahrrad, da es rechtlich als Fahrzeug gilt, bislang auch am rechten Fahrbahnrand abstellen. In der Neufassung der StVO (§ 12, Abs. 4, Satz 2), die aktuell im Bundesrat zur Debatte steht, wird Letzteres allerdings untersagt. Dort soll stehen: „Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen.“

„Es handelt sich um ein neues Verbot“

Laut Ansicht der politischen Vertreter erscheint das aufgrund der Parkraumknappheit in vielen Großstädten sinnvoll. Aber: Oftmals ist es für Radfahrer die einzige Möglichkeit, ihr Fahrrad zu parken, weil Möglichkeiten zum Anschließen fehlen oder der Gehweg zu schmal ist. „Es handelt sich um ein neues Verbot und nicht – wie in der Begründung des Gesetzentwurfs behauptet wird – um eine Klarstellung, denn bisher nimmt die StVO Fahrräder nicht pauschal vom Fahrbahnparken aus“, erklärt Roland Huhn, Rechtsexperte beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC).

Am Heck eines Liegerad-Trikes ist viel Platz für Gepäck. Es stört dort nicht die Pedalierbewegungen und ebensowenig die Aerodynamik. Fotos: pd-f

Andreas Hombach, Experte für Fahrradparkanlagen bei der Firma WSM, sieht deshalb gerade die Stadtplaner in der Pflicht: „Nur wenn jetzt in fußläufiger Lage zu Geschäften, Dienstleistern, Arztpraxen, Ämtern u. a. vor Witterungseinflüssen, Vandalismus und Diebstahl schützende Fahrradabstellanlagen entstehen, wird das Fahrrad auch mehr genutzt, der innenstädtische Verkehr langfristig entlastet und damit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.“

Lobby-Arbeit sorgt für Anpassung

Die Gesetzesänderung steht bei Radverbänden wie dem ADFC oder auch dem Radlogistikverband Deutschland (RLVD) stark in der Kritik. Die Verbände plädieren dafür, dass der Passus wieder gänzlich gestrichen wird und nicht in die neue StVO einfließt. Zwar nehmen nur wenige Radfahrer die Möglichkeit in Anspruch, aber speziell Lastenräder und Fahrräder mit Anhänger werden meist auf der Fahrbahn geparkt, um Fußgänger nicht zu beeinträchtigen.

Die Kritik der Verbände zeigte ein wenig Wirkung, was laut aktuellem Stand zu einer Sonderregelung führt: Lastenfahrräder und Räder mit Anhänger sind vom Verbot des Abstellens an der rechten Fahrbahnseite ausgenommen. „Wir haben den Entwurf zur StVO-Novelle um die Ausnahme ergänzt: Lastenräder und Fahrräder mit Anhänger werden weiterhin am Fahrbahnrand abgestellt werden können“, sagte Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, auf der ersten Radlogistik-Konferenz Ende Oktober in Berlin.

Hanna Gehlen, Geschäftsführerin beim Spezialisten für Fahrradanhänger Croozer, sieht diese Änderung positiv: „Dass das Verbot nicht für Fahrräder mit Anhänger oder Lastenräder gelten soll, ist ein Lichtblick. Nicht nur für Liefer- oder Paketdienste, die in eng bebauten Gebieten die Möglichkeiten haben müssen, mit dem Fahrrad auszuliefern, ist dies wichtig. Auch für Familien, die komplett auf ein Auto verzichten möchten, ist diese Ausnahme essenziell. Nur so können sie sich in Innenstädten emissionsfrei und vor allem ohne Einschränkungen bewegen.“

Lastenräder erhalten eigenes Verkehrszeichen

Damit dieser Parkraum auch gegeben ist, wird laut StVO ein neues Verkehrszeichen speziell für Cargo-Biker eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Kennzeichnung für Park- und Ladefläche rein für Transporträder. Allerdings darf dort nur halten und parken, wer Güter transportiert. Der Personentransport, selbst von Kindern, ist bislang nicht inbegriffen. Als Beispiel dient die Hauptstadt Berlin: Am 8. November gab die Senatsverwaltung per Pressemitteilung bekannt, dass es neue, einheitliche Regelpläne für das Parken von Lastenrädern geben wird. Die Bezirke können nun genaue Flächen definieren, die am rechten Fahrbahnrand als offizielle Parkplätze für Lastenräder ausgeschrieben werden.

Drei Lastenräder sollen schräg geparkt auf einen Kfz-Parkplatz passen. Die Abstellbügel sind entsprechend kürzer als herkömmliche Fahrradbügel, damit Platz zum Rangieren bleibt. Außerdem sollen auch spezielle Parkplätze am Fahrbahnrand für E‑Scooter geschaffen werden, auf denen – entsprechende Beschilderung vorausgesetzt – auch Fahrräder Platz finden. „Wir wollen neue Abstellflächen auf der Fahrbahn schaffen, um die Gehwege frei zu bekommen“, so Verkehrsstaatssekretär Ingmar Stresse.

Die Argumentation des Berliner Senats steht also im Gegenteil zum Vorschlag des Bundes zur StVO-Anpassung. Roland Huhn sieht den Vorstoß allerdings skeptisch, wenn die Änderung der StVO in Kraft tritt. „Es ist zu befürchten, dass der neue § 12 Absatz 4 Satz 2 die Anlage von Parkflächen für Fahrräder auf der Fahrbahn verhindern wird. Geboten wäre aber angesichts des zunehmenden Radverkehrs und neuer Fahrradtypen das Gegenteil: Die Einrichtung von Fahrradparkplätzen am Fahrbahnrand sollte leichter möglich sein.“

Wohin mit dem Spezialrad?

Bleibt auch die Frage nach Spezialrädern. Darunter fallen etwa Dreiräder für Menschen mit Handicap. Diese Fahrzeuge können ähnlich sperrig wie Lastenräder sein, sind aber nicht von der Sonderregelung für Cargo-Bikes betroffen. „Wenn man jetzt Fahrradparken in den Städten einschränkt, lässt man Menschen mit Handicap mal wieder im Regen stehen“, moniert Paul Hollants. Und der Geschäftsführer vom Spezialradhersteller HP Velotechnik legt nach: „Das scheint uns ein Schnellschuss zu sein und nicht durchdacht. Das hieße doch, dass wir als nächstes Behindertenparkplätze für Fahrräder ausweisen. Und an die dann noch eine Handicap-Plakette?“ Bevor so eine neue Regelungswut ausbricht, sei es doch besser, alles beim Alten zu belassen, so sein Appell an die Politiker.

Am 4. Dezember bespricht der Verkehrsausschuss des Bundesrates die sogenannte Drucksache 591/19, die anschließend voraussichtlich am 20. Dezember 2019 in der Plenarsitzung des Bundesrates finalisiert wird. pd-f/tg

Rechte von Radfahrern

Die Rechte von Radfahrern – kennen Sie sie?

Viele Irrtümer über die Rechte von Radfahrern im Verkehr halten sich hartnäckig. Ein Überblick über die wichtigsten.

Ein Rechtsverstoß im Straßenverkehr ist schnell passiert. Dabei ist es nicht von Belang, ob man bewusst oder unbewusst gehandelt hat. Doch gibt es immer wieder Missverständnisse, weil sich das Wissen über die Rechte und Pflichten von Radfahrern verwässert hat, etwa: Dürfen Radfahrer Zebrastreifen nutzen?

„Radfahrer dürfen Autos rechts nicht überholen“

Einen Radfahrer passieren zu lassen, ist für einen Autofahrer gefühlt die Höchststrafe. Vor allem das Rechtsüberholen an Ampeln sorgt schnell für Verstimmungen, wenn sich die Radfahrer durch die entstehenden Lücken schlängeln. Aber allen schimpfenden Autofahrern sei gesagt: Das ist vollkommen legal. „In §5 der Straßenverkehrsordnung steht: Radfahrer dürfen wartende Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen“, erklärt Claudia Schulze-Domnick, Partner-Anwältin der Rechtsberatung Bikeright.

Rechte von Radfahrern
Ja, Fahrräder dürfen Autos rechts überholen, etwa vor einer Ampel. Das gilt auch, wenn zwar kein Fahrradweg, aber ausreichend Platz vorhanden ist und sich der Fahrradfahrer entsprechend vorsichtig verhält. Fotos: pd-f

„Radfahrer gehören nicht auf die Fahrbahn“

Auch wenn das Autofahrer ebenfalls nicht gerne lesen: Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören deshalb grundsätzlich auf die Fahrbahn. „Ausnahmen sind lediglich Radwege, die mit einem blauen Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Die Beschilderung schreibt eine verpflichtende Nutzung vor und ist im Straßenverkehr eher die Ausnahme als die Regel“, so Schulze-Domnick weiter. Konkret handelt es sich dabei um die Verkehrszeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) sowie 241(getrennter Fuß- und Radweg). Übrigens muss auch ein ausgeschilderter Radweg nicht benutzt werden, wenn er nicht befahrbar, unzumutbar oder nicht straßenbegleitend ist.

„Radfahrer dürfen nicht auf dem Gehweg fahren“

Das ist korrekt, es gibt jedoch Ausnahmen. Kinder bis acht Jahre müssen und bis zehn Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren. Ein Erwachsener darf ein Kind dabei auf dem Gehweg radelnd begleiten. „Die Regelung ist erst seit Anfang 2017 gültig und soll einen stetigen Blickkontakt zwischen Begleitperson und Kind gewährleisten. Das sorgt für mehr Sicherheit bei den Fahranfängern“, erklärt Guido Meitler vom Kinderfahrzeughersteller Puky. Dabei ist besondere Rücksicht auf Fußgänger geboten.

„Radfahrer müssen in der Fußgängerzone grundsätzlich schieben“

Das ist falsch. Das Verkehrszeichen 242.1 für Fußgängerzone enthält zwar ein Radfahrverbot und wer sich nicht daran hält, riskiert ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Aber: „Man darf sein Fahrrad als Tretroller nutzen. Die Gefährte gelten laut Gesetz nicht als Fahrzeuge, sondern als Fortbewegungsmittel, die zum Fußverkehr zählen. Sie dürfen deshalb auch auf Gehwegen genutzt werden“, erklärt Anwältin Schulze-Domnick. Dafür darf der Radfahrer weder im Sattel sitzen noch die Pedale zum Antrieb nutzen. Erlaubt ist lediglich eine Fortbewegung, bei der man mit einem Fuß auf einem Pedal steht und sich mit dem anderen Fuß vom Boden abstößt. Die Hände gehören allerdings an den Lenker. Für rollernde Radfahrer gilt: Vorsichtig unterwegs sein und keine Fußgänger belästigen. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld.

Rechte von Radfahrern
Auf diese Weise genutzt ist das Fahrrad dem Tretroller gleichgestellt. Es gilt dann als Fortbewegungsmittel und darf auch durch Fußgängerzonen rollen.

„Für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot“

Das ist korrekt. Allerdings bedeutet Rechtsfahrgebot nicht, dass Radfahrer sich komplett rechts an den oft unebenen Fahrbahnrand drängen müssen und sich dabei selbst in Gefahr bringen, etwa indem sie Autofahrer zum Überholversuch auch bei enger Fahrbahn einladen. Der Gesetzgeber schreibt lediglich „möglichst weit rechts“. In diversen Gerichtsurteilen wird zu einem Mindestabstand zum Fahrbahnrand von ca. 80 Zentimetern geraten. „Damit soll verhindert werden, dass Fußgänger am Gehwegdurch Radfahrer behindert werden und sichergestellt, dass die Radfahrer etwa vor unachtsam geöffneten Autotüren bessergeschützt sind“, erklärt Volker Dohrmann vom Hamburger Radhersteller Stevens. Bei dichtem Verkehr kann der Abstand je nach Situation auch nur 40 Zentimeter betragen, bei hohen Bordsteinen, tiefen Gullydeckeln oder anderen Gefahren kann je nach Situation auch mehr als ein Meter Sicherheitsabstand nötig sein.

„Radfahrer dürfen einen Zebrastreifen benutzen“

Dies ist ein Irrtum. Fahrradfahrer dürfen einen Überweg nicht mit dem gleichen Vorrecht wie Fußgänger überqueren, denn dies kann zu brenzligen Situationen führen. Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld. „Richtig wäre für den Radfahrer, abzusteigen und sein Rad über den Zebrastreifen zu schieben oder zu rollern. Dann genießt er die gleichen Vorrechte wie ein Fußgänger,“ beschreibt Jasmin Schindelmann von Winora. Auf der Fahrbahn ist der Radfahrer wie der Autofahrer verpflichtet, den Fußgängern das Überqueren zu ermöglichen. Die Stadt Göttingen hat jedoch mit dem „Göttinger Zebra“ eine lokale Ausnahme erarbeitet: In zwei Zebrastreifen ist eine spezielle Radfahrerfurt ausgewiesen, damit Radfahrer nicht extra absteigen müssen. Diese Idee, die der Stadt bereits eine Auszeichnung zur Fahrradfreundlichkeit eingebracht hat, ist jedoch nicht in der bundesweiten Straßenverkehrsordnung verankert.

Rechte von Radfahrern
So ist es richtig: Das Auto muss am Zebrastreifen anhalten und den Fußgänger passieren lassen, der hier ein Fahrrad mit sich führt. Würde er sein Fahrrad allerdings fahren, dürfte er dieses Vorrecht nicht in Anspruch nehmen.

„Tiere dürfen auf dem Rad nicht mitgenommen werden“

Das ist zwar korrekt, aber es gibt eine Ausnahme für Hunde. Laut §28 StVO dürfen vom Fahrrad aus Hunde geführt werden. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC e. V.) rät, die Leine dabei nur lose in der Hand zu halten und sie nicht um Handgelenk oder Lenker zu binden. Dies könne ansonsten zu Stürzen führen. Außerdem sollten Hunde nur auf Radwegen und nicht auf der Fahrbahn mitgeführt werden. Wer seinen treuen Begleiter aber immer dabei haben möchte, der kann ihn in einem speziellen Anhänger mitnehmen (z. B. von Croozer, ab 699 Euro).

„Man darf alkoholisiert Fahrradfahren“

Das stimmt nur teilweise. Die Grenze zur Fahruntüchtigkeit für Radfahrer ist mit 1,6 Promille deutlich höher als für Autofahrerbei 0,5 Promille. Wer höher alkoholisiert erwischt wird, muss mit Punkten und einer Geldstrafe rechnen. Außerdem kann die Behörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. „Wer da durchfällt, verliert auch als Radfahrer seine Fahrerlaubnis, ebenso wie ein Auto- oder Motorradfahrer. Wer zudem bereits ab 0,3 Promille einen Unfall baut oder auffällig fährt, kann ebenfalls dafür belangt werden und erhält bei einem Unfall eine Teilschuld“, erklärt Bikeright-Gründer Paul Prieß.

„Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren“

Auch wenn es aus Sicht der Autofahrer nicht nachvollziehbar ist, dürfen Radfahrer unter bestimmten Umständen tatsächlich nebeneinander fahren. Laut StVO (§ 2, Abs. 4) dann, „wenn der Verkehr nicht behindert wird“. „Das ist immer dann der Fall, wenn dem Autofahrer noch genügend Platz zum Überholen mit mindestens 1,5 Metern Abstand bleibt“, erklärt Anja Knaus vom E-Bike-Hersteller Flyer. In verkehrsberuhigten Zonen oder auf Fahrradstraßen ist das Nebeneinanderfahren generell gestattet. Und auch Verbände von Radfahrern dürfen in Zweierreihen fahren – das gilt immer, wenn mindestens sechzehn Radfahrer als Gruppeunterwegs sind.

„Radfahrer dürfen während der Fahrt das Smartphone nutzen“

Bedienen darf man das Smartphone während der Fahrt nicht, aber man kann es zur Navigation, zum Musikhören oder zum Telefonieren via Freisprechanlage nutzen. Das ist allerdings fast nur mit Kopfhörern möglich. „Die Lautstärke darf dabei allerdings nur so laut sein, dass Warnsignale, auch Fahrradklingeln, gehört werden können“, erklärt Philipp Elsner-Krause von Fahrer Berlin, dessen Unternehmen unterschiedliche Smartphone-Halterungen für den Fahrradlenker anbietet.

Rechte von Radfahrern
Durch einen verlängerten Gepäckträger dürfen beim „Multicharger“ von Riese & Müller auch Mitfahrer bis 60 Kilogramm mitgenommen werden.

„Jemanden auf dem Gepäckträger mitnehmen ist okay“

Stimmt nicht. Lediglich Kinder bis zum siebten Lebensjahr dürfen in einem passenden Sitz auf dem Gepäckträger mitgenommen werden. Alles darüber hinaus ist nicht erlaubt. So wird zumindest das Gesetz ausgelegt – das steht jedoch aktuell zur Diskussion. Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) setzt sich dafür ein, dass §21 Abs. 3 StVZO dahingehend überarbeitet wird, dass sich das Beförderungsverbot einzig auf einsitzige Fahrräder bezieht. Ist das Fahrrad hingegen für die Mitnahme von weiteren Personen konzipiert und eine Sitzmöglichkeit vorhanden, sollen auch weitere Personen transportiert werden dürfen. Ein Beispiel ist das „Multicharger“ von Riese & Müller (ab 3.799 Euro), das über einen verlängerten Gepäckträger verfügt, der eine Zuladung von 60 Kilogramm ermöglicht. Durch spezielle Fußrasten sowie einen besonderen Griff kann auch eine weitere Person auf dem Midtail-E-Bike mitgenommen werden. pd-f

Dienstrad

„Das Dienstrad-Angebot ist ein echter Mehrwert“

Interview mit Ruth Schulze, Director employment conditions bei der Robert Bosch GmbH, über Erfolgsfaktoren bei der Einführung von Diensträdern.

Mit einem umfassenden Mobilitätsmanagement hat Bosch sich zum Ziel gesetzt, die Mobilität seiner über 55.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Raum Stuttgart zu optimieren, Stressfaktoren auf dem Weg zur Arbeit zu reduzieren und den Verkehr zu entlasten. Ein zentraler Baustein des Konzepts ist das geleaste Dienstrad. Über 12.000 Beschäftigte von Bosch haben sich bereits für ein Fahrrad oder E-Bike als Dienstrad entschieden.

DMT: Frau Schulze, die Robert Bosch GmbH bietet ihren Beschäftigten in Deutschland seit 2018 Dienstradleasing an. Warum?

Dienstrad
Ruth Schulze, Director employment conditions bei der Robert Bosch GmbH. Foto: Bosch

Ruth Schulze: Wir möchten die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern und das auch außerhalb des Werksgeländes. Das Dienstrad ist dafür die richtige Maßnahme. Hinzu kommt, dass unsere Standorte in vielen Fällen mit dem Fahrrad oder E-Bike einfach leichter zu erreichen sind. Radpendeln fördert außerdem die Kreativität: Die besten Ideen kommen Mitarbeitern nicht selten, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit in die Pedale treten – davon profitieren wir als Arbeitgeber. Wichtig ist auch, dass wir mit dem Dienstradangebot einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Verbesserung der Luftqualität leisten.

Bosch möchte als erstes globales Industrieunternehmen ab dem Jahr 2020 klimaneutral sein. Welche Rolle spielt dabei die betriebliche Mobilität?

Der Hauptfokus liegt auf der CO2-Neutralstellung der Bereiche Entwicklung, Produktion und Verwaltung. Betriebliche Mobilität ist aber ebenfalls ein wichtiger Baustein: Mit unseren Mobilitätsangeboten ermöglichen wir den Mitarbeitern, ihren persönlichen Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten und ihren individuellen C02-Fußabdruck zu verringern. Das Dienstrad ist dabei eines der attraktivsten Portfolioelemente, weil es im Prinzip keine Emissionen erzeugt.

Innerhalb von eineinhalb Jahren haben sich über 12.000 Bosch-Mitarbeiter für ein Fahrrad oder E-Bike als Jobrad entschieden. Wie haben Sie das geschafft?

Mit einer Mischung aus gezielter interner Kommunikation und einem wirklich beeindruckenden Medienecho. Nicht wenige Mitarbeiter haben vermutlich durch die Zeitung erfahren, dass Bosch ihnen ab sofort Diensträder anbietet. Ziel der internen Vermarktung des Angebots war, dass jeder und jede Beschäftigte für sich abwägen kann:

„Wir haben umfassend informiert“

Ist Fahrradleasing für mich das Richtige oder nicht? Wir haben deshalb umfassend im Intranet, mit Flyern und auf Infoveranstaltungen informiert und auch einen individuellen Vorteilsrechner bereitgestellt. Ein wichtiger Faktor ist sicher auch, dass Bosch selbst Hersteller von E-Bike-Antrieben ist und die Mitarbeiter mit dem Dienstrad die eigene Technik erfahren können. Das haben wir für die Kommunikation natürlich aktiv genutzt…

…und das Dienst-E-Bike wurde gewissermaßen zum Must-Have der Mitarbeiter. Dabei gab es zu Beginn vermutlich auch bei Bosch Bedenken, ob der mit dem Fahrradleasing verbundene Aufwand nicht zu groß sein würde.

Stimmt. Wir haben mit weniger Rädern und dafür mit mehr Aufwand gerechnet (lacht). Und natürlich wurden vor Einführung des Angebots auch mögliche Risiken thematisiert. An diesem Punkt war entscheidend, dass wir es als Projektteam geschafft haben, im Unternehmen die Perspektive auf das Thema zu verändern und klar zu machen: Mit dem Dienstradangebot bieten wir unseren Beschäftigten einen echten Mehrwert und leisten außerdem einen wertvollen Beitrag für Umwelt und Gesellschaft. Und die Praxis zeigt: Die Verwaltung der Diensträder ist absolut handelbar.

Vom Umfang des administrativen Aufwands abgesehen: Was war für die Auswahl des Dienstradleasing-Anbieters entscheidend?

Zum einen ging es darum, einen Partner mit der nötigen Erfahrung zu finden, der bereit ist, sich auf unsere individuellen Bedürfnisse und Prozesse einzulassen und der entsprechende Lösungen entwickeln kann. www.jobrad.de

Die Überlassung von Diensträdern

Die Überlassung von Diensträdern funktioniert so: Angestellte suchen sich ihr Wunschrad beim Fachhändler oder online aus. Der Arbeitgeber least das Dienstrad und überlässt es dem Mitarbeiter zur beruflichen und privaten Nutzung. Bezieht der Mitarbeiter das Fahrrad oder E-Bike per Gehaltsumwandlung, profitiert er von einer steuerlichen Förderung (neue 0,5 %-Regel) und spart gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 Prozent. Ein arbeitgeberfinanziertes Dienstrad ist für den Mitarbeiter sogar kosten- und steuerfrei.